++ Pressekonferenz ++ Postdemokratisches Verhalten der Altparteien beenden.
Die AfD muss endlich den ihr zustehenden Sitz im Bezirksamt Spandau bekommen. Die Klageschrift wurde gestern beim Gericht eingereicht!
Damit wird das rechtswidrige Vorgehen des politischen Gegners, welches auch Ausdruck einer fragwürdigen politischen Haltung ist, aufgebrochen. Die anderen Fraktionen in der BVV- Spandau verstoßen mit ihrer Haltung gegen den Geist des demokratischen Gemeinwesens. Diesen Zustand werden wir nicht hinnehmen und uns hinter unsere Wähler stellen, welche es satthaben, nicht repräsentiert zu sein.
Angesichts der Verwehrung des Zuganges zum Wahlamt für AfD- Kandidaten im Land Berlin, könnte man von einem rechtswidrigen Angriff der Bezirksverordneten auf die Verwaltung sprechen. Die Bezirksverordnetenversammlung zählt nämlich zur Verwaltung und kann sich deshalb – anders als beispielsweise die Mitglieder des Abgeordnetenhauses – nicht auf die Freiheit des Mandats sowie verfassungsrechtliche Privilegien berufen. Sie hat nach festen Kriterien zu prüfen, und nicht nach politischer Gesinnung zu entscheiden, ob ein Kandidat geeignet ist, oder nicht. Der Gesetzgeber hat das ausdrücklich so gewollt, sonst hätten wir ein „politisches Bezirksamt“!
Wir wollten bis zuletzt die Klage abwenden, sahen uns aber aufgrund der Unbeweglichkeit und Kurzsichtigkeit der anderen Fraktionen veranlasst, rechtliche Schritte einzuleiten. Das rechtwidrige Verhalten der anderen Fraktionen fügt der Demokratie schweren Schaden zu und es ist der Bürgerschaft nicht zu vermitteln, dass nach einem Jahr noch immer drei AfD- Bezirksstadträte aufgrund politischer Blockaden nicht im Amt sind.
Mit der von uns erstrittenen Wahlwiederholung im Februar 2023 haben die Spandauer nun die Möglichkeit, gegen die unerhörte Diffamierung und Ausgrenzung der AfD zu votieren.